Der Beitrag kommentiert Stand und Perspektiven der Rechtsvergleichung. Der jüngeren Methodendebatte attestiert er ein eindrucksvolles Niveau (I) bei gleichzeitig bemerkenswerter Pointiertheit (II). Ausgehend von einem breiten Verständnis von Rechtsvergleichung (III) widmet der Beitrag sich zunächst den Kontexten (IV) und Zwecken (V), in bzw. zu denen Rechtsvergleichung praktiziert wird. Die anschließenden Erwägungen zum Wie der Rechtsvergleichung beginnen mit einer Beobachtung zum Vorgang des Vergleichens im Allgemeinen und illustrieren sodann die potentiell hohe Komplexität speziell des Rechtsvergleichens (VI). Vor diesem Hintergrund wird die noch immer vorherrschende funktionale Methode der Rechtsvergleichung als zwar bewährter, aber auch übermäßig vereinfachender Umgang mit besagter Komplexität gedeutet (VII). Der Beitrag plädiert daher für mehr Methodenvielfalt und stellt insbesondere einen alternativen Ansatz vor, der in einer Inversion der funktionalen Methode besteht, zur Erforschung von Prozessen der Rechtsrezeption dienen soll und auf diese Weise zu einer soziologisch orientierten Fortentwicklung der Rechtsvergleichung beitragen könnte (VIII). Auch die in jüngerer Zeit aufgekommenen Ansätze aus den empirisch orientierten Sozialwissenschaften, Recht vergleichend zu erforschen, begrüßt der Beitrag als potentiell fruchtbaren Impuls für die traditionelle Rechtsvergleichung, gerade im Hinblick darauf, dass so auf längere Sicht auch Theoriebildung betrieben werden könnte (IX). Der Beitrag schließt mit einem Appell (X), die vorhandenen Kapazitäten der Rechtsvergleichung stärker zum methodischen Experimentieren zu verwenden als auf eine Fortsetzung der Metareflektionen.
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