Die Identifizierung von Staatsgeheimnissen i.S. von § 93 StGB bereitet seit vielen Jahren Schwierigkeiten. Dies gilt insbesondere, soweit sie Gegenstand von Presse- veröffentlichungen sind. In der Literatur wird der Problematik gleichwohl ver- gleichsweise wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Der Beitrag nimmt dies zum An- lass, den Staatsgeheimnisbegriff des StGB anhand eines aktuellen Sachverhalts zur Anwendung zu bringen und dadurch gleichzeitig kritisch zu hinterfragen.
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