Dieser Beitrag entwirft ein globales Tierrecht als Rechtskorpus und als wissenschaftliche Disziplin. Sein Schlüsselbegriff ist Tierwohl, im Gegensatz zu Tierrechten. Die Notwendigkeit und Möglichkeit globaler (nicht rein innerstaalicher) Regelung ergibt sich aus einer Überlegung in drei Schitten: Erstens ist das Tierwohl eine Angelegenheit von globalem Interesse. Zweitens existieren trotz des sich herausbildenden Problembewusstseins kaum normative Standards zur Verbesserung des Tierwohls auf der internationalen Ebene. Als Beispiel für die Wirkungsweise europäischer Standards und für die zweischneidigen Auswirkungen des geltenden Völkerrechts auf das Tierwohl wird der WTO-Seehundproduktefall herangezogen. Drittens muss - und zwar aus mehreren, sich überlappenden Gründen − die Rechts- und Standardsetzung zur Verbesserung des Tierwohls global in puncto Struktur und in ihrem Regelungsbereich sein. Die Struktur von globalem Recht und die damit einhergehende Internationalisierung des nationalen Rechts wird erläutert und das begleitende Forschungsfeld, nämlich die globale Tierrechtswissenschaft, skizziert.
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