Der Gesundheitsfonds hat klargestellt, dass der Risikostrukturausgleich (RSA) kein Finanzausgleich ist, sondern ein Zuteilungssystem in der GKV als einer solidarischen Risikogemeinschaft. Allen Kassen werden die Ressourcen zur Verfügung gestellt, die sie aufgrund der Risikostruktur ihres Versichertenkollektivs benötigen. Die Zielgenauigkeit des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich hat sich erhöht, allerdings hat sich seine Begrenzung auf maximal 80 Krankheiten als nicht zielführend erwiesen. Ansonsten besteht kein akuter Reformbedarf. Die Forderung nach einer Regionalisierung des RSA ist nicht a priori unsinnig, lässt sich aber nur schwer ohne falsche Anreize umsetzen.
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