Der Morbi-RSA wurde erst- und letztmals 2011
durch den Wissenschaftlichen Beirat des Bundesversicherungsamtes bewertet. Eine erneute Gesamtbewertung ist aus diesem Grund zwar fällig, eine daraus folgende Reform würde aber erst in mehreren Jahren in Kraft treten können. Bestehende Schieflagen im Finanzausgleich, die sich aktuell in den Finanzergebnissen der Krankenkassen abzeichnen und deren Chancengleichheit beeinträchtigen, könnten aber auch durch leicht zu realisierende und kurzfristig umsetzbare Veränderungen zumindest teilweise ausgeglichen werden. In diesem Zusammenhang bietet sich der Blick auf die Sondergruppen im Morbi-RSA für die Erwerbsminderungsrentner und die Verwaltungskostenpauschale der strukturierten Behandlungsprogramme an.
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