Der kassenartenübergreifende Risikostrukturausgleich war nicht nur von Anfang an politisch heftig umstritten, sondern stets auch von juristischen Auseinander-setzungen bis hin zum Bundesverfassungsgericht begleitet. Während die Justiz in den ersten Jahren alle Hände von zu tun hatte, Angriffe auf Verfahren und Ergebnisse des Ausgleichs abzuwehren, hat sich das Blatt seit einigen Jahren gewandelt. Nunmehr fühlt sich zumindest ein Obergericht berufen, Korrekturen am politisch Gewollten oder Nicht-Gewollten in Gang zu setzen. Der Beitrag zeichnet diese Entwicklung der Rechtsprechung nach und stellt Fragen nach der Rolle der Dritten Gewalt.
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