Das Krankengeld steht vielfach im Mittelpunkt der Debatte um die Weiterentwicklung des RSA. Über- und Unterdeckungen der Ausgaben durch die Zuweisungen für Krankengeld aus dem Gesundheitsfonds insbesondere bei kleineren Krankenkassen haben zu einer „Sonderregelung“ durch den Gesetzgeber geführt. Neue Erkenntnisse werden von einem Gutachten erwartet, das das Bundesversicherungsamt vergeben hat. Eine bessere Abbildung der Morbidität in Verbindung mit den beitragspflichtigen Einkommen der Versicherten könnte den Weg für einen künftigen Zuweisungsalgorithmus weisen.
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