Durch das Krankenhausstrukturgesetz ist die Qualität der Krankenhausversorgung zu einem bundesgesetzlichen Steuerungsinstrument der Krankenhausfinanzierung und -planung geworden. Es ist noch nicht vollständig klar, welche Auswirkungen die damit verbundene Einführung sogenannter planungsrelevanter Qualitätsindikatoren auf die Krankenhausplanung in den Ländern haben wird. Leicht zu erkennen ist die Funktion planungsrelevanter Indikatoren als Mindestvoraussetzungen für die Aufnahme in den Krankenhausplan eines Landes. Erst bei näherer Betrachtung wird deutlich, dass diese Indikatoren vor allem für Auswahlentscheidungen der Krankenhausplanungsbehörden wertvoll werden könnten.
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