Versorgungsformen, die auf individuellen Vereinbarungen beruhen, sind älter als die kollektivvertragliche Regelversorgung. Der Beitrag skizziert die Geschichte besonderer Versorgungsformen und geht insbesondere auf die Rechtsentwicklung der letzten beiden Jahrzehnte ein. Er beschreibt, was sich unter neuen sozialrechtlichen Rahmenbedingungen in der Versorgungslandschaft entwickelt hat und wie Managementinstrumente aus anderen Branchen in das Gesundheitswesen implementiert wurden. Der Autor kommt zur Schlussfolgerung, dass neue Versorgungsformen in ihrer Wirkung begrenzt bleiben, solange die sektorale Abgrenzung die Logik von Kapazitätssteuerung und Honorierung bestimmt.
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