In der Rechtsprechung des EuGH ist in jüngerer Zeit die Tendenz zu erkennen, aus dem unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz das Erfordernis einer umfassenden Einzelfallabwägung bei der Anwendung nationaler Regelungen abzuleiten. Insbesondere wenn eine nationale Regelung keinen Spielraum für eine solche Prüfung lässt, wirft dies Fragen des Zusammenspiels von nationalem Recht und Unionsrecht auf. Der Beitrag stellt beispielhaft einige dieser Entscheidungen vor und analysiert sie mit Blick auf ihre Auswirkungen für das nationale Recht.
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