Ausgehend von dem Erbe einer defizitären betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzpolitik diente Ostdeutschland nach der Wende auch als Teststrecke für Deregulierungsvorstöße, die die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit im Grunde beibehielten. Diese "Konstante" setzt sich bis zu den heutigen Mängeln der betrieblichen Sicherheit und Gesundheit fort. Feststellen lassen sich neben einer immer noch bestehenden Einkommensdifferenz nachteilige Arbeitszeitregelungen und stärkere klassische Arbeitsbelastungen für die Beschäftigten bei erhöhter Arbeitsplatzunsicherheit aufgrund fehlender Arbeitsmarktoptionen. Diese aus arbeitswissenschaftlicher Sicht körperlichen Fehlbelastungen in Kombination mit den auf die Psyche wirkenden Gratifikationskrisen bestehen auch aufgrund weniger wirksamer Arbeitsschutzroutinen in den Betrieben, wie z. B. durch das Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben. Der Beitrag kennzeichnet den ostdeutschen Sonderweg im Arbeits- und Gesundheitsschutz und formuliert ein erweitertes Beteiligungsverständnis als Anspruch, um die betriebliche Fassadenpolitik zu überwinden.
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