Zusammenfassung
Der JMS-Report informiert stets aktuell und ausführlich über Themen des Jugendmedienschutzes. Hauptbestandteil sind die Listen sämtlicher indizierter und beschlagnahmter/eingezogener Medien (Filme, Computer- und Videospiele, Printmedien und Tonträger).
In ihm finden sich aber auch Medienempfehlungen in Form einer Auswahl altersgerechter und besonders geeigneter Videofilme sowie mit den FBW-Prädikaten »besonders wertvoll« und »wertvoll« ausgezeichneter Kinofilme.
Der redaktionelle Teil enthält u.a. Aufsätze, Berichte, Entscheidungen von Gerichten, der Bundesprüfstelle und des Deutschen Presserates, Dokumentationen, z.B. zur Verbreitung des Extremismus in den Medien sowie zur Entwicklung der Kinder- und Jugendkriminalität, Statistiken, Kurznachrichten, Tagungshinweise-/berichte sowie Buchbesprechungen.
Die Zeitschrift »JMS-Report« wendet sich an Medienvertreiber wie Videothekare, Buch-, Zeitschriften-, Versand-, Musik- und Computerspielhändler sowie an Jugend- und Ordnungsämter, Polizeidienststellen, Hoch- und Fachhochschulen, Schulen, Lehrer, Erzieher und Bibliotheken.
- 9–12 KURZNACHRICHTEN 9–12
- 68–73 RECHTSPRECHUNG 68–73
- 74–76 MEDIENEMPFEHLUNGEN 74–76
- 13–30 1. Filme 13–30
- 31–36 2. Spiele 31–36
- 37–42 3. Printmedien 37–42
- 43–57 4. Tonträger 43–57
6 Treffer gefunden
- „... 10 2 % • Gewaltverherrlichung/-verharmlosung 7 2 % • Unzuträgliche Sprache 7 2 % • Tierschutz 6 1 ...” „... . So auch das Thema Gewaltverherrlichung/Gewaltverharmlosung (7 Fälle / 2 %). Das war zum Beispiel bei ...” „... »von untergeordneter Bedeutung und könnten dem Motiv seine gewaltverherrlichenden Grundaussage nicht ...”
- „... % • Gewaltverherrlichung/-verharmlosung 7 2 % • Unzuträgliche Sprache 7 2 % • Tierschutz 6 1 % • Verletzung religiöser Gefühle 5 1 ...”
- „... StGB • Gewaltverherrlichung, § 131 StGB • harte Pornografie, §§ 184a, 184b StGB SONDERÜBERSICHTEN 67 ...”
- „... verknüpfende Darstellungen 14 = Gewaltverherrlichung / -verharmlosung 15 = Propagierung / Nahelegung ...”
- „... – Gewaltverherrlichung (3) = nach § 184 Abs. 3 StGB – harte Pornographie (seit 01.04.2004: § 184a und § 184b StGB ...”
- „... . Bei bestimmten gewaltverherrlichenden, allen kriegsverherrlichenden, rassenhetzerischen ...”