Dieser Beitrag nimmt parallele Krisendiskurse in Politikwissenschaft und Staatsrechtslehre über das Selbstverständnis und die Bedeutung des jeweiligen Fachs zum Ausgangspunkt, um die gegenwärtigen Chancen und Perspektiven einer interdisziplinären Zusammenarbeit der beiden Disziplinen zu eruieren. Entlang aktueller Krisendiagnosen des demokratischen Konstitutionalismus, die die beiden Disziplinen gleichermaßen fordern, wird erhellt, wo sich produktive Ansätze für eine Zusammenarbeit von Politikwissenschaft und Staatsrechtslehre aufzeigen lassen und inwieweit diese Zusammenarbeit zugleich die Chance eröffnet, einige blinde Flecken des jeweiligen disziplinären Krisendiskurses zu überwinden.
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