Diskriminierung aufgrund ethnischer Zugehörigkeit ist zwar mit rechtlichen und sozialen Normen unvereinbar, wird jedoch vielfach empirisch beobachtet. Die vorliegende Studie geht der Frage nach, ob ethnische Diskriminierung Bestandteil des sozialen Miteinanders in einem Kernbereich der Gesellschaft, der Politik, ist. Der Beitrag untersucht ethnische Diskriminierung in der Interaktion zwischen gewählten politischen Repräsentanten*innen, denen gemeinhin ein moralischer Vorbildcharakter zugeschrieben wird, und ihren Wählern*innen. Zudem möchten wir wissen, ob sich das Ausmaß ethnischer Diskriminierung zwischen Vertretern*innen unterschiedlicher Parteien unterscheidet. Dazu haben wir ein Korrespondenztest-Feldexperiment zur Hilfsbereitschaft von Abgeordnetenbüros des Deutschen Bundestags im Vorfeld der Bundestagswahl 2013 durchgeführt. An alle Bundestagsabgeordneten wurden Hilfeersuchen per E-Mail gerichtet, die randomisiert entweder mit einem deutsch oder türkisch klingenden Namen unterzeichnet waren. Unsere Ergebnisse zeigen, dass E-Mails mit türkisch klingenden Namen weniger häufig Antworten erhielten. Das ist ein Indiz für ethnische Diskriminierung. Zudem zeigen wir, dass sich das Diskriminierungsverhalten zwischen den Büros der Abgeordneten der im Bundestag vertretenen Parteien unterscheidet. Wir finden eine schwach ausgeprägte Diskriminierungsneigung bei Abgeordnetenbüros der Fraktion CDU/CSU, hingegen keine Anzeichen für Diskriminierung bei Abgeordnetenbüros von SPD, FDP, B90/Die Grünen und Die Linke. Nach Kontrolle des Lebensalters der Abgeordneten, der Bevölkerungsdichte des Wahlkreises, des Ausländeranteils in der Wahlkreisbevölkerung und, ob es sich um einen ost- oder westdeutschen Wahlkreis handelt, zeigen sich in den Modellen jedoch keine signifikanten Unterschiede zwischen den Fraktionen mehr.
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