Anlässlich der Europäischen Impfwoche hat das Robert-Koch-Institut (RKI) im April 2018 die neuen Impfquoten für Schulanfänger bekannt gegeben. Im Blick auf die Masernimpfung - das RKI hat für das Jahr 2017 929 Masernerkrankungen festgehalten, fast dreimal so viele wie im Jahr 2016 - haben zwar erstmals alle Bundesländer bei der ersten Masernimpfung die Impfquote von 95 % erreicht. Bei der entscheidenden zweiten Masernimpfung ist die bundesweite Impfquote indes nur geringfügig auf 92,9 % gestiegen. Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kritisierte es als „verantwortungslos, Kinder nicht gegen Masern impfen zu lassen“.1 Auch das Europäische Parlament registrierte jüngst eine europaweite Impfmüdigkeit und forderte die Kommission sowie die Mitgliedstaaten auf, die Rechtsgrundlagen zur Erhöhung der Durchimpfquoten zu verbessern.2 Doch darf der Staat seine gesundheitspolitischen Vorstellungen ggf. auch gegen den Willen impfkritischer Eltern durchsetzen? Dieser Frage geht die nachfolgende Problemskizze am Beispiel der Masernimpfung nach.
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