Als Henry Oldenburg 1665 mit der Herausgabe der in London erscheinenden, naturwissenschaftlich orientierten Fachzeitschrift Philosophical Transactions begann, stellte er alsbald fest, dass viele der zur Publikation eingereichten Beiträge von eher zweifelhafter wissenschaftlicher Qualität waren. Selber unsicher, welche Artikel für eine Veröffentlichung geeignet waren, beauftragte er daraufhin namhafte Wissenschaftler damit, die Güte der Manuskripte zu beurteilen. Er gilt damit als Vater der Peer-Reviews, die sich gerade in jüngerer Zeit im Wissenschaftsbetrieb mehr und mehr durchgesetzt haben. Diesem Trend haben juristische Fachzeitschriften lange widerstanden. Mittlerweile nutzen aber auch immer mehr Publikationsorgane der Rechtswissenschaft das Verfahren der Kreuzbegutachtung von eingereichten Artikeln und versuchen so, sich das Siegel einer vermeintlichen Qualitätssicherung und wissenschaftlichen Objektivität anzuheften. Dies ist indes in mehrfacher Hinsicht fragwürdig. In sieben Thesen soll der Versuch unternommen werden zu belegen, weshalb Review-Verfahren bei der Herausgabe juristischer Fachzeitschriften keinen Sinn ergeben und im Gegenteil sogar kontraproduktiv sein können.
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