KJ Kritische Justiz / Deutsch auf Widerruf. Die Befugnis der Verwaltungsbehörden zur Vaterschaftsanfechtung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB im Verhältnis zu Art. 16 Abs. 1 GG
KJ Kritische Justiz / Deutsch auf Widerruf. Die Befugnis der Verwaltungsbehörden zur Vaterschaftsanfechtung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB im Verhältnis zu Art. 16 Abs. 1 GG
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