Es ist das erste Mal, daß ein Codex des Kanonischen Rechtes Bestimmungen über die sozialen Kommunikationsmittel enthält. Daher ist es nicht verwunderlich, daß man dies grundsätzlich zwar mit großer Genugtuung registriert, andererseits aber auch gewissermaßen enttäuscht ist, wenn man die betreffenden Texte an den gehegten Erwartungen mißt. Zumal wenn mehr als ein halbes Jahrhundert lang daran gearbeitet wurde, eine aktivere Teilnahme der Gläubigen an der expansiven Entwicklung der Medien zu erreichen. Diese Bemühungen, die allerdings auch erfolgreich gewesen sind, und sich zu vielfachen kirchlichen Aktivitäten und richtungsweisenden Vorgaben auf den verschiedenen Ebenen kirchlicher Strukturen konkretisiert haben, hätten durchaus auch im Codex von 1983 einen deutlicheren Niederschlag finden könen. (...)
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