Der Vertragsbegriff im europäischen Internationalen Privatrecht
Ein Beitrag zur Abgrenzung der Verordnungen Rom I und Rom II
Zusammenfassung
In der Europäischen Union ist im Jahr 2009 ein einheitliches Kollisionsrecht für Schuldverhältnisse in Kraft getreten. Dieses ist auf zwei Rechtsakte verteilt: die Rom I-Verordnung über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht sowie die Rom II-Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht. Damit wird die Frage, was einen Vertrag im Sinne des europäischen Kollisionsrechts konstituiert, zum zentralen Abgrenzungsmoment des Anwendungsbereichs beider Verordnungen.
Der Verfasser entwickelt in seiner Arbeit ein einheitliches Vertragskonzept für das europäische Kollisionsrecht. Zunächst wird aufgezeigt, dass dem Wortlaut der Verordnungen eine Definition für den Begriff des Vertrages nicht entnommen werden kann. Nach der sich anschließenden rechtsvergleichenden Betrachtung verschiedener Vertragskonzepte stellt sich heraus, dass auch die Übernahme eines bestehenden Modells nicht unproblematisch ist.
Im letzten Teil stellt der Autor ein eigenes Vertragskonzept vor, das unterschiedliche vertragstheoretische Ansätze kombiniert und den Anforderungen an einen einheitlichen kollisionsrechtlichen Vertragsbegriff gerecht wird.
- 17–21 A. Einleitung 17–21
- 46–83 E. Heteronome Qualifikation durch Gleichlauf mit einem bereits bestehenden Vertragsbegriff 46–83
- 109–121 3. Versprechensmodell 109–121
- 121–134 4. Konsensmodell 121–134
- 134–137 5. Austauschmodell 134–137
- 137–140 6. Ökonomischer Ansatz 137–140
- 140–149 7. Rechtsgeschäftsmodell 140–149
- 156–181 2. Einzelne Randbereiche 156–181
- 185–205 Literatur 185–205